In unserem Wohngebiet leben viele ältere Bürgerinnen und Bürger, die auch im wohlverdienten Ruhestand so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen möchten. Es liegt nahe, dass ihre Angehörigen dies unterstützen wollen. Aber was tun, wenn Gesundheit bzw. körperliche Konstitution der Senioren Hilfe nötig machen?
Unser Mitglied, Frau Marina Welschinger, ehemals Leiterin einer größeren Pflegeeinrichtung, klärte in einer Gesprächsrunde am 5. Februar 2019 im Bürgerstübchen darüber auf, welche Leistungen jedem Pflegebedürftigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen und welche Schritte zur Inanspruchnahme notwendig sind.
Übrigens: Heute spricht man nicht mehr von Pflegestufe sondern von Pflegegrad, der in 5 Differenzierungen aufgeteilt ist.
Leistung aus der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag und ab dem Monat der Antragstellung. Nach einem neuen Begutachtungsverfahren von Januar 2017 überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkasse anhand eines Fragenkataloges den Grad der noch vorhandenen SELBSTSTÄNDIGKEIT. Daraus ermittelt im Anschluss die Pflegekasse, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, – und wenn ja, in welchem Grade.
Neu ist auch, dass nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden wird. – Alleine der Grad der SELBSTSTÄNDIGKEIT ist entscheidend für das Anrecht auf Leistungen.
Frau Welschinger gab noch einen Überblick über die Inhalte der 5 Pflegegradunterteilungen und antwortete anschließend auf ganz praktische Fragen der Zuhörer.
Im November wird Frau Welschinger in Zusammenarbeit mit einer Reha-Firma über Lagetechniken bei der Pflege unter Einbeziehung von Hilfsmitteln informieren.
Dorle Zilch
